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Ratgeber im Schadensfall


In welchen Fällen benötige ich einen Kfz-Gutachter?

Nach einem Unfall:
- um den Schaden beurteilen zu lassen
- zur Beweissicherung bei unklarem Unfallhergang und zur Unfallrekonstruktion

Bei einem Fahrzeugkauf oder -verkauf:
- um das Fahrzeug bewerten zu lassen.

Aus welchen Gründen ist es wichtig, daß ein Kfz-Gutachter unabhängig ist?

Ein unabhängiger und freier Gutachter arbeitet ausschließlich im Auftrag des Kunden, nicht im Auftrag der Versicherungen. Die Schadenskalkulation erfolgt in jedem Fall zugunsten des Geschädigten, kann also auch einmal höher ausfallen, als die Berechnung der Versicherung.

Steht es mir bei einem unverschuldeten Unfall frei, einen Kfz-Gutachter meines Vertrauens zu wählen?

Als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall bzw. bei einem Haftpflicht-Schadensfall stehen ausschließlich Ihre Interessen im Vordergrund. Auch, wenn der Schaden für den Laien nach einer Bagatelle aussieht, kann sich bei genauerer Durchsicht durch einen Experten ein größerer Schaden verbergen.

Wer trägt die Kosten für die Beauftragung des Kfz-Gutachers?

Die Kosten des Kfz-Gutachters gehören ebenfalls zu den Schadenskosten, wie beispielsweise ein Leihfahrzeug für die Dauer der Reparaturarbeiten oder die Wertminderung, die durch den Unfall an Ihrem Fahrzeug entstanden ist. Insofern trägt die Kosten des Kfz-Gutachters bei Fremdverschulden die Haftpflicht-Versicherung des Unfallverursachers.

Wie hoch sind die Kosten für einen Kfz-Gutachter?

Die Kosten für ein Kfz-Gutachten richten sich nach der Höhe des Unfallschadens. Der Honorartabelle des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Gutachter (BVSK) ist der Betrag für die Erstellung des Gutachtens zu entnehman.

Was muß ich bei einem Verkehrsunfall beachten?

Nach Absicherung der Unfallstelle und notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen, sollte die Polizei bzw. die Feuerwehr verständigt werden.

Um eine Fahrerflucht zu vermeiden, sollten Sie unbedingt vor Ort bleiben.

Sammeln Sie im nächsten Schritt wichtige Daten, wie beispielsweise:
- die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Personen,
- Namen und Anschriften sämtlicher Beteiligter (Unfallzeugen, Fahrzeugführer etc.)
- Unfallhergang inkl. Auflistung der sichtbaren Schäden
- Fertigen Sie - falls möglich - Fotos an von:
- den sichtbaren Schäden
- dem Unfallort
- den beteiligten Fahrzeugen
- den Bremsspuren

Steht es mir frei, eine Werkstatt meines Vertrauens mit der Reparatur meines Schadens zu beauftragen?

Bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigte/r die freie Werkstattwahl.

Haben Sie jedoch einen Vandalismusschaden an Ihrem Fahrzeug oder einen selbst verschuldeten Unfall, und möchten dies über Ihre Voll- oder Teilkaskoversicherung abrechnen, so gelten eventuell andere Richtlinien. Sehen Sie in Ihren Vertragsunterlagen nach, ob Sie freie Werkstattwahl haben. Achten Sie anderenfalls bei Abschluß des nächsten Vertrages darauf, daß freie Werkstattwahl vereinbart wird. Das kann Ihnen eine Menge Vorteile bringen. Manchmal bieten Werkstätten, die frei arbeiten, anstatt mit Versicherungen, beispielsweise mehr Serviceleistungen.

Fiktive Abrechnung - was bedeutet das?

Bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte das Recht, sein Fahrzeug in den Zustand zurück zu versetzt zu bekommen, den der Wagen vor dem Unfall hatte. Die Versicherung übernimmt dabei die gesamten Kosten laut Gutachten.

Allerdings hat der Geschädigte auch das Recht, sich den Nettobetrag der ermittelten Reparaturkosten von der Versicherung auszahlen zu lassen. Dies ist dann die fiktive Abrechnung.

Eines ist ganz wichtig:

Sie, als Geschädigte oder Geschädigter bei einem Verkehrsunfall, haben das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen, der sich um all Ihre Belange kümmert. Die Kosten des Gutachters sind Bestandteil der Gesamtschadenregulierung und werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Unter der obigen Telefonnummer können Sie uns jederzeit erreichen. Natürlich kommen wir zu Ihnen (hierfür berechnen wir keine Gebühren) und nehmen den Schaden bei Ihnen vor Ort auf.

Wir nehmen uns die Zeit, die Sie für Ihre Fragen benötigen und beraten Sie sehr gern über die weiteren Schritte, die jetzt einzuleiten sind.

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